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ärger mit ebay, rechtsbeistand?

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von stefan, 21. März 2002.

  1. stefan

    stefan New Member

    hiho, vielleicht kann ja jemand helfen.

    folgendes problem:

    was passiert, wenn man einen zur auktion angebotenen artikel in ebay nach abschluss der auktion nicht mehr verkaufen möchte bzw. kann (weil z.B. defekt), der käufer jedoch trotzdem darauf besteht, den artikel (z.B. nach reparatur) zu erhalten? (natürlich ohne das man sich nach der auktion geeinigt hat oder schon geld überwiesen wurde)

    wie sieht die rechtslage da aus? ist mit dem einstellen eines artikels ein verbindlicher vertrag entstanden und was resultieren daraus im oben genannten fall für konsequenzen? ist man dann gezwungen zu verkaufen?

    kenne mich da echt nicht aus und wäre für jeden rat dankbar

    gruss

    s
     
  2. Zerwi

    Zerwi Wiederhergestellt

    Es entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag. Wurde bereits durch Gerichtsurteil(e) bestätigt (und das ist auch gut so).

    Gruß, Zerwi
     
  3. friedrich

    friedrich New Member

    aber der Empfänger wird natürlich beim Erhalt defekter Ware diesen Vertrag reklamieren, und dann hat in der Regel der Verkäufer die Wahl zwischen Reparatur, Ersatz und Geld zurück. Da der Defekt schon bekannt ist, kann man das ja vorziehen. Mit Sicherheit mußt Du nicht reparieren lassen. Ersatz geht nicht, weil Einzelstück. Bleibt Geld zurück. Oder mit Preisnachlaß doch verkaufen.

    Bin kein Jurist, aber ich denke, das läuft so. Aber: Frag bei Ebay im Kundenservice nach, die sollten Dir kompetent helfen können. Die wollen schließlich auch nicht, daß Kunden sauer werden...

    Ole
     
  4. spock

    spock Active Member

    da die Ware nicht mehr dem Angebot entspricht, ist die Frage ob der "Vertrag" (es ist ja noch kein Handel zustandegekommen) überhaupt noch gültig bzw. erfüllbar ist;

    Thema "kompetente eBay Hilfe":

    eBay ist nur in eigenen Angelegenheiten kompetent (wenns ums Geld geht...) ; als Käufer oder Verkäufer steht man im Regen und wird mit "schema F"- Antworten abgefertigt; besonders als Käufer ist man der Dumme, da man ja kein Gebührenzahler ist;

    Ich würde es an Deiner Stelle drauf ankommen lassen, mehr als eine schlechte Bewertung (dei Du beantworten kannst) wird Dir nicht passieren;

    rechtlich kann der Käufer dich nicht zwingen, gleichwertige Artikel ersatzweise zu liefern und für Folgeschäden einer "Nicht-Lieferung" bist Du schon gar nicht verantwortlich; Käufer hat halt Pech gehabt....

    Gruß, spock
     
  5. stefan

    stefan New Member

    hiho,

    habe das thema auch im smalltalk gepostet. nach aussage meines advokaten kann der käufer das recht auf den kauf mit allen konsequenzen einklagen. man sollte sich also überlegen, ob man sich auf sowas dann einlässt. insgesamt ist eine so straffe regelung ja auch sinnvoll. man sollte diesen sachverhalt bei ebay nur etwas deutlicher zum ausdruck bringen, damit der kunde weiß, dass wenn er seinen mac oder was auch immer für 1 euro zur auktion stellt, er, wenn es schlecht läuft, gezwungen sein kann, das ding auch für 1 euro zu verkaufen. andere komplikationen, die sich ergeben können mal aussen vor gelassen (z.B. defekt des geräts während der auktion, etc.). die ganze sache ist also ziemlich tricky und man sollte wissen, worauf man sich einlässt.

    beste grüße

    s
     
  6. stefan

    stefan New Member

    bezüglich ebay hilfe gebe ich dir vollkomen recht, die ist nämlich null. es gibt auch keine möglichkeit ebay per mail oder telefonisch zu kontaktieren und sich beraten zu lassen.

    gruß

    s
     
  7. harald

    harald New Member

    stimmt nicht ganz - man kann die auktion frühzeitig beenden. dazu muß man aber die gebote vorher stornieren - damit nachher nicht einer maulen kann. man geht also auf ebay.com klickt sich dort durch bis zu ending an auction early und geht das ganze programm durch. geht auch wenn man auf ebay.de eingestellt hat, wissen nur die wenigsten. ich habe selber einiges auf ebay gekauft und verkauft und muß leider sagen, die meisten probleme hat man immer mit deustchen käufern. ich habe alte röhrenverstärker verkauft, das sind zum teil 50 kilo dinger, die einen weltkrieg überstanden haben. japaner haben mir wochen nachher noch geschrieben und sich bedankt, die einzigen die meckerten weil am boden links unten ein kratzer war, waren deutsche. also die deustchen ebay-käufer sind schon extra pingelig, wo sie es nicht sein müßten.
     
  8. spock

    spock Active Member

    Im Falle des angesprochenen Studenten , der den Gebrauchtwagen gekauft hat, war die Klage erfolgreich -ok;

    aber bei geringem Warenwert ist die Klage doch unsinnig, vor allem , wenn der Artikel defekt ist; die entstandenen Kosten liegen sowieso auf Seite des Verkäufers

    ich würde es drauf ankommen lassen - keiner klagt einen defekten Artikel ein. Umgekehrt ist es doch nur fair, den Defekt rechtzeitig mitzuteilen, anstatt den Artikel doch zu verkaufen (dann hat der Käufer den schwarzen Peter...)
     
  9. stefan

    stefan New Member

    hi spock, würde ich auch so sehen, wäre gesunder menschenverstand, das gesetz siehts anders (und manche psychopathen die im internet unterwegs sind scheinbar auch).

    gruß

    s
     
  10. spock

    spock Active Member

    das Gesetz sieht aber auch klare Regelungen vor, wenn ein Artikel nicht die "zugesicherten Eigenschaften" hat; bei privaten Verkäufen ist ein Ersatz eben nicht möglich - bleibt die Wandelung, sprich "Geld zurück";

    das "Nicht-Verkaufen" unter Hinweis auf den Defekt ist dasselbe, Beweislast beim Käufer; ich würde es darauf ankommen lassen...
     
  11. tazmandevil

    tazmandevil New Member

    Wieso schreibst oder telephonierst Du dem Käufer nicht einfach und erklärst ihm die missliche Lage und entschuldigst Dich bei Ihm nicht einfach für die Tatsache, dass der Verkaufsgegenstand inzwischen kaputt ist?

    ich begreiff manchmal nicht, warum die Leute immer zu Anwälten, Advokaten und anderen Rechtsmitteln greiffen müssen, statt dass sie es erst einamal auf dem vernünftigsten (und menschlichsten) Weg versuchen!
     
  12. MacLake

    MacLake New Member

    wenn das Ding vor Ende der Auktion kaputt geht, dann lass Deine Frau/Freundin/Freund das Ding ersteigern und umgehe einen Fremdkontakt, immer besser bissle ebay-gebühren zahlen, anstatt verklagt zu sein.

    MacLake
     

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