1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Account vorübergehend gesperrt

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von macixus, 3. Juni 2005.

  1. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Und jetzt setzen wir uns mal in den Stuhlkreis und überlegen ganz langsam, warum wohl dieser Drecksack meinen Account hacken will. Nur aus Spaß an der Freude? So einfältig bin selbst ich nicht. :moust:
     
  2. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wissen wirs? In dubio pro reo sagten schon die alten Römer. Vielleicht hat ja nur der User "macuxis" sich bei der Eingabe seines Namens mehrfach vertippt?

    Eine Versuchte üble Nachrede kennt das StGB übrigens nicht (anders als z.B. den versuchten Totschlag). Von daher wäre auch eine Strafanzeige der Macwelt-Redaktion zum Scheitern verurteilt.

    ciao, Maximilian
     
  3. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Aus dem Bauch heraus dürfte es sich um (versuchte) Identitätstäuschung als Tatbestandsmerkmal des § 267 StGB (Urkundenfälschung als Versuchstat) handeln. Aber um die rechtliche Einordnung musst du dich nicht kümmern. Das machen Polizei und Staatsanwaltschaft schon.

    Anwalt brauchst du übrigens auch keinen. Einfach die Macwelt-Mails ausdrucken, auf CD brennen und Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Beim Fürst schon mal die Jauchegrube füllen und die Pechnase fetten. ;)

    Der Kreis der Tatverdächtigen ist ja nicht allzu groß ... :cool:
     
  4. Kay-Uwe

    Kay-Uwe New Member


    also mit meiner IP Adresse (unter: http://www.aida.uni-hannover.de/AIDA/20~Institut/Computer/Eigene_IP-Adresse/ ) klappt das nicht. Da steht dann nur, dass es über die deutsche Telekom läuft... aber das wusste ich auch so :) (wie wahrscheinlich bei 50% oder mehr)

    trotzdem: alles andere als spassig!
     
  5. Olley

    Olley Gast

    zum guten glück. weiß ja nicht was so alles für premiumabonennten angeboten wird. falls aber leistungen angeboten werden, die gesondert abgerechnet werden, wird das ganze um einiges gefährlicher.

    ich frage mich aber schon, wer so doof ist zu glauben im www anonym zu sein???
     
  6. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Mir war von Anfang an klar, daß mit dem Rauswurf die Geschichte nicht beendet sein wird – nicht bei der zuvor an den Tag gelegten Penetranz.

    Ich würde aber Anwälten kein Geld in den Rachen werfen. Wenn der Klarname hier veröffentlicht wird, ist es für denjenigen schon peinlich genug und er läßt vielleicht seine kleinkriminellen Versuche.

    Ich dachte ja eher, daß versucht würde Deine Standleitung zum Admin zu kappen. :biggrin: DAS IST EIN SCHERZ – ehe es jemand in den falschen Hals bekommt!
     
  7. TOCAMAC

    TOCAMAC Alles wird gut.

    Setz Dich in ein Intertnetcafe und schon bist Du´s.
     
  8. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Ich spiele jetzt mal weiter den advocatus diaboli, denn diese Rolle gefällt mir: Welche "Identität" hat denn "macixus", die da getäuscht werden könnte? Ich kann mich nicht erinnern, dass bei der Anmeldung zu diesem Forum eine echte Identitätsprüfung (wie z.B. bei eBay erforderlich!) stattgefunden hätte. Unter dem Pseudonym "macixus" kann eine ganzer Kegelverein hier Postings verfassen, oder auch ein (besonders gut) dressierter Affe.

    Wenn er hier unter seinem echten Namen schreiben würde - oder wenn dieser zumindest bei seiner Anmeldung als "macixus" hinterlegt worden wäre, hätte der oben genannte Paragraph eine geringe Chance auf Erfolg. So nicht.

    ciao, Maximilian
     
  9. morty

    morty New Member

    werd ich jetzt gebranntmarkt ;)
     
  10. TOCAMAC

    TOCAMAC Alles wird gut.

    Du wolltest Gotteslästerung sagen...

    *duck*

    :biggrin:
     
  11. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Jeder Provider muss auch seine dynamisch vergebenen IPs mindestens 3 Monate aufbewahren, um den Strafverfolgungsbehörden bei Anzeigen oder Straftaten aller Art Auskunft über den Klarnamen sowie die Klaradresse geben zu können. Wie Olley schon sagte: anonym ist nicht.
     
  12. Olley

    Olley Gast

    das stimmt natürlich. aber in macixus' fall? wer hockt sich 2 tage in ein internetcafe und gibt viele teuros für so einen blödsinn aus?
     
  13. Hodscha

    Hodscha New Member

  14. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    2 Tage? Die erste "Attacke" erfolgte am 24. Mai...
     
  15. TOCAMAC

    TOCAMAC Alles wird gut.

    Tja, da die Übelkrähe wohl einen an der Waffel zu haben scheint, ist das doch auch nicht ausgeschlossen. Oder?
     
  16. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wer hockt sich 2 Tage an seinen Computer und spielt Wolfenstein übers Internet und gibt für solchen Blödsinn auch noch Geld aus?


    Jedem das seine! (<- Und das ist jetzt nicht als Nazi-Parole gemeint)

    ciao, Maximilian
     
  17. Olley

    Olley Gast

    jemand der glaubt ein passwort erraten zu können, ist net so schlau extra in ein internetcafe zu gehen oder?
     
  18. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Habs gelesen, sehe aber immer noch nichts, wo in diesem speziellen Fall das StGB greifen würde.

    Der einzige Satz, der halbwegs passt, ist dieser (aus dem Bereich "Urkundenfälschung"):

    Eine unechte Urkunde würden die Daten bei ihrer Wahrnehbarkeit sein, wenn über den Aussteller der Urkunde getäuscht wird. Also wenn die Daten nicht von demjenigen stammen, von dem sie zu stammen scheinen.

    Dazu müsste aber zunächst das "von dem sie zu stammen scheinen" eindeutig geklärt sein.
    Ausserdem kennt das StGB keine strafrechtlich verfolgbare versuchte Urkundenfälschung.

    Ciao, Maximilian
     
  19. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Es geht um das Vortäuschen einer anderen bzw. falschen Identität. Der (zunächst einmal geringe) Schaden des Opfers besteht bspw. bereits darin, dass man sich nach jedem Hackversuch 15 Minuten lang hier nicht einloggen kann. Premium-Zahler könnten so z. B. die hier angebotenen Dienste während dieses Zeitraumes nicht nutzen, obwohl sie dafür zahlen - oder auch nicht. ;)

    Zum anderen wäre ein rechtsgeschäftlicher Missbrauch des Kleinanzeigenbereiches möglich, ebenso weitere strafbare Handlungen wie z. B. Beleidigungen u. ä.
     
  20. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Strafbare Handlungen sind jederzeit und überall möglich. Gegen die reine Möglichkeit einer strafbaren Handlung kann man aber nicht vorgehen, wie auch.


    ciao, Maximilian
     

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