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rechnungsvorlagen dienstleistung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von much75, 12. September 2003.

  1. much75

    much75 New Member

    lieberhase: achtung – es gibt ungefaehr 7mio moehrchenwitze und der hase darin kommt meist ziemlich schlecht weg. :)
    a
     
  2. lieberhase

    lieberhase New Member

    oben mußt Du schreiben Dein Name und Anschrift, Firmenname, dann kommt Empfängeradresse, dann Datum von Rechnung, Begriff RECHNUNG
    Anzahl Artikel, Artikelbezeichnung, Einzelpreis netto, Gesamtpreis netto,evtl. Porto und Verpackung, zzgl. 16% MwSt , Gesamtpreis (=brutto) und immer die Währung dazu, gell!
    Zahlungsbedingungen (wann Skonto und wieviel, Zahlungsziel netto(üblich 30 Tage)unten der Rest
    Steuernummer ist ziemlich erforderlich, MwSt. darfst Du nur ausweisen, wenn Du Gewerbe hast, ansonsten Bruttobetrag ausweisen incl. MwSt.

    alles k.?


    ... ich schreib dir jetzt eine Rechnung
     
  3. much75

    much75 New Member

    lieber polemik,
    ich bin mir halt bei dieser ganzen kacke etwas unsicher,

    zb diese unterscheidung der mwststeuersaetze.
    was 7, was 16.

    wieviel verlaangt man momentan fuer kmautofahrten

    wat verlangst du fuer 500laserausdrucke, die du fuer einen auftrag gemacht hast

    wat is mit den stunden die du fuer fahrten verbraten hast, und deshalb nicht im macwelt forum surfen konntest

    .

    .

    .
    a
     
  4. lieberhase

    lieberhase New Member

    immer 16%

    Rest pauschal berechnen, kommt darauf an was Du Dir wert bist.


    Kopien sind teuer!
     
  5. much75

    much75 New Member

    danke lieberhase,

    aber ich bin kein gewerbetreibender, da ich grafiker-dienstleister bin ,sonst muss ich gleich gewerbesteuer zahlen, ich handle aber nicht mit guetern oder produkten sondern bin ein dienstleister...

    ich glaub bei drucksachen sind 7%mwst

    a
     
  6. lieberhase

    lieberhase New Member

    Drucksachen = 16% für Dienstleistung
    oder kann man die essen?
     
  7. much75

    much75 New Member

    sag mal hier muessten doch profi grafiker on-board sein, oder seid ihr grafiker ;)
    a
     
  8. bus

    bus New Member

    Aber die Steuernummer — die gehört drauf.

    B-)
     
  9. much75

    much75 New Member

    Als Selbständiger muss man einige Pflichtangaben auf seinen Geschäftsbriefen machen. Auch Rechnungen müssen gerade für die Umsatzsteuer bestimmte Angaben enthalten. Das sollte man dafür wissen:


    Pflichtangaben in Geschäftsbriefen


    Kleingewerbetreibende müssen im geschäftlichen Verkehr auf ihren Geschäftsbriefen mindestens ihren Nachnamen und einen ausgeschriebenen Vornamen angeben (§ 15b GewO). Bei Geschäftsbriefen kommt es nicht auf die Form an, auch Emails können ohne weiteres Geschäftsbriefe sein.

    Geschäftsbriefe sind z.B.:

    · Allgemeine Geschäftsschreiben
    · Angebote
    · Auftragsbestätigungen
    · Bestellungen
    · Lieferscheine
    · Preislisten
    · Quittungen
    · Rechnungen

    Bei GbRs müssen mindestens zwei Gesellschafter mit ihren Nachnamen und jeweils einem ausgeschriebenen Vornamen genannt werden.

    Wer viel per Email korrespondiert sollte sich eine Signatur mit diesen Angaben erstellen, die jeder Email automatisch angehängt wird.

    Kaufleute müssen in Geschäftsbriefen die vollständige Firma mit Rechtsformzusatz angeben, so wie sie im Handelsregister eingetragen ist. Bei einer Gesellschaft, z.B. GmbH muss der Sitz angegeben werden. Das ist die Stadt, in der die Gesellschaft ihre Zentrale hat. Zusätzlich muss bei der Gesellschaft noch das Registergericht mitsamt der Handelsregisternummer angegeben werden. Z.B. Domernicht Best Solutions GmbH, Köln; AG Köln HRB 12345

    Speziell bei der GmbH müssen auch noch alle bestellten Geschäftsführer mit Nachnamen und je einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben werden.

    Bei einer AG müssen alle Vorstände und der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit ihren Nachnamen und je einem ausgeschriebenen Vornamen genannt werden.

    Wer gegen die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen verstößt kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € belangt werden.


    Besonderheit: Ladenlokal mit Publikumsverkehr

    Wer ein Ladenlokal führt, dessen Publikum vom Zufall bestimmt wird, also Einzelhändler ist, der muss deutlich sichtbar an der Außenseite oder am Eingang seinen Nachnamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen anbringen. Die bloße Geschäftsbezeichnung reicht nach § 15a GewO nicht aus.



    Die Rechnung


    Die Rechnung ist ein Geschäftsbrief, so dass darauf erst einmal alle Pflichtangaben enthalten sein müssen.

    Zusätzlich sieht das Umsatzsteuergesetz (UStG) einige Vorschriften für Rechnungen vor. Diese Angaben müssen enthalten sein, um dem Empfänger der Rechnung den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. Teilweise decken sich die Pflichtangaben mit denen der Gewerbeordnung. Die Pflichtangaben aus § 14 UStG sind:

    · Name und Anschrift des Rechnungsstellers
    · Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware oder der Dienstleistung
    · Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
    · Der Nettopreis
    · Die darauf entfallende Mehrwertsteuer
    · Die Steuernummer des Rechnungsstellers (bei der GbR ist das die USt-Numer der GbR und nicht die sonstigen Steuernummern der Gesellschafter)
    · Bei Rechnungen bis 100 € reicht es aus den Bruttobetrag und den angesetzten Mehrwertsteuersatz (7% oder 16%) aufzuführen
    ----------------------

    aber mich hat das auch mit fahrten und kopien etc. interessiert – wie rechnet ihr das ab?
    a
     
  10. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Ich fühle mich zwar nicht angesprochen, habe aber trotzdem mal nachgeschaut.

    Also bei mir sind zwei Dinger an der Bimmel.

    Muss ich mir jetzt Sorgen machen?
     
  11. macixus

    macixus Hofrat & Traktorist

    Hör selbst:

    *Ding*Dongggg*
     
  12. much75

    much75 New Member

    gibt keine toene von sich:–

    -----------------
    wieviel verlangt man momentan fuer kmautofahrten
    wat verlangst du fuer 500laserausdrucke, die du fuer einen auftrag gemacht hast
    wat is mit den stunden die du fuer fahrten verbraten hast, und deshalb nicht im macwelt forum surfen konntest
    -----------------

    aber auch kein wunder, wie soll da stimmung aufkommen

    ;)
    a
     
  13. much75

    much75 New Member

    dat is doch mal wat
    danke
     
  14. petervogel

    petervogel Active Member

    bezgl. preise:
    bei laser kopien würde ich mich auf keinen fall an einem copy shop orientieren, denn die können ganz anders kalkulieren. dort werden in kurzer zeit schnell 100000 kopien gemacht. das wird bei dir nicht der fall sein.

    tip:
    bei material immer ordentlich draufhauen!!! eigenkosten berechnen und dann gleich mal +100%. da meckern sie am wenigsten, denn was man als material braucht, das braucht man eben;-) gemeckert wird fast immer nur über die höhe der vergütung.

    fahrtkosten: 30 cent ist am unteren ende; ich berechne 40 cent pro kilometer und kenne leute, die 50 cent nehmen. mit pauschalen gar nicht erst anfangen, sondern jeden km exakt abrechnen. wenn man 650 km fährt, dann sind das eben 600x 0,40 euro! (wenn siemens oder der miele fachmann kommen, dann gibt es ja auch keine pauschalen). erst wenn der kunde einen auf die fahrtkosten anspricht und die höhe kritisiert und erst dann sollte man sehen, ob man ihm eine pauschale anbietet. ein mittelklasse wagen kostet im übrigen in etwa 40 cent pro kilometer, wenn alle kfz kosten eingerechnet werden. war gerade neulich im tv bezüglich der IAA.

    peter
     
  15. bsek

    bsek New Member

    kann man grafiksachen auch als freiberufler (künstlerische tätigkeit) und ohne meerschweinchensteuer machen?
     
  16. Entweder man ist selbstständiger Künstler oder Freiberufler. Als Freiberufler ist man nicht selbstständig, oder?
    Als selbstständiger Künstler muß man sein Gewerbe anmelden, um den Status der Selbstständigkeit zu erlangen. Zumindest war das bei mir der Fall.
    Wenn ich also irgendwelche Aufträge dieser Art bekomme, kann ich sie im Rahmen meines Status abrechnen (z.b. als künstlerische Beratung oder projektbezogene Mitarbeit).
    Im Rahmen von Buchverkäufen des Verlags sind das 7% MWS
    Im Rahmen von Kunstverkäufen 16 % MWS
    Im Rahmen von Lesungen, Performances, Konzeptionshonoraren ebenfalls 16 %
    Journalistik ebenfalls 16 %
    Mache ich Grafik, Computereinrichtungen oder Beratungen in dem Bereich ebenfalls 16 %
    Alles klar?
    Um in den Genuß der günstigen Versicherung zu kommen, musst du regelmässige Einkünfte deiner künstlerischen Tätigkeit nachweisen können. Das ist nicht mehr wie in den 70er oder 80er Jahren. Und nicht jeder kommt in den Genuß der möchte.
    Blosse Grafikarbeit ist Dienstleistung und eigentlich nicht per se eine künstlerische Tätigkeit. Ich weiß, darüber kann man streiten, aber so wird das gesehen.
     
  17. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    „Kunst fertigt Originale. Design Serien. Kunst ist um ihrer selbst willen da. Design ist auftragsbezogene Dienstleistung. Design braucht reichlich Objektivität. Kunst ist subjektiv. Design schließt intelligente Kompromisse. Kunst schließt sie aus. Design ist auf das Machbare ausgerichtet. Kunst auf Utopie. Design muß begreifbar und verständlich sein. Kunst nicht. Design geht von etablierten Gepflogenheiten aus. Kunst verläßt sie.“
    Kurt Weidemann
     
  18. Oder so, wobei die tendenzielle Kunst immer stärker zum Design tendiert und andersherum, aber wem interessiert schon Trendkunst? es sei denn, man begründet selbst einen Trend.
     
  19. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Und hernach wird man niedergestochen wie der Andy. Silver screen.
     
  20. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member


    Also, es ist so: Freiberufler sind IMMER selbständig tätig, daher ja das Wörtchen „frei“ - könnte natürlich auch von „vogelfrei“ kommen ;-) Der jeweils zu erhebende MwSt.-Satz (7 bzw. 16% auf die Netto-Forderung) richtet sich ausschließlich nach Art der erbrachten Tätigkeit und Leistung. 7% sind z. B. anzusetzen bei selbständiger journalistischer Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Es gilt: Wer immer urheberrechtlich geschützte Werke schafft und anderen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt, braucht seinen Kunden dafür nur 7% MwSt. zu berechnen. Hierunter fallen z. B. Romane, Zeitungsartikel, Werbetexte, Pressemitteilungen, Übersetzungen, Fotos, gestaltete Websites, Firmenlogos, Computerprogramme, Filme, Opern usw.

    Kein Freiberufler, wozu auch selbständige Künstler und Publizisten zählen, muss ein Gewerbe anmelden. Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit sind steuerrechtlich nämlich zwei Paar Schuh`.


    Tipp: Es sei an dieser Stelle allen, die`s betrifft, der jährlich aktualisierte „Ratgeber Freie Kunst und Medien“ von Goetz Buchholz, ISBN 3-932349-06-7, wärmstens empfohlen. Hier kann man dezidiert und leicht verständlich nachlesen zu allen Steuer-, Sozialversicherungs-, Rechts-, Vertrags- und sonstigen Fragen. (Für ver.di-Mitglieder gibt`s Ermäßigung, wenn man dort direkt bestellt.)
     

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