1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

rechnungsvorlagen dienstleistung

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von much75, 12. September 2003.

  1. Convenant

    Convenant Haarfestiger

    Und hernach wird man niedergestochen wie der Andy. Silver screen.
     
  2. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member


    Also, es ist so: Freiberufler sind IMMER selbständig tätig, daher ja das Wörtchen „frei“ - könnte natürlich auch von „vogelfrei“ kommen ;-) Der jeweils zu erhebende MwSt.-Satz (7 bzw. 16% auf die Netto-Forderung) richtet sich ausschließlich nach Art der erbrachten Tätigkeit und Leistung. 7% sind z. B. anzusetzen bei selbständiger journalistischer Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Es gilt: Wer immer urheberrechtlich geschützte Werke schafft und anderen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt, braucht seinen Kunden dafür nur 7% MwSt. zu berechnen. Hierunter fallen z. B. Romane, Zeitungsartikel, Werbetexte, Pressemitteilungen, Übersetzungen, Fotos, gestaltete Websites, Firmenlogos, Computerprogramme, Filme, Opern usw.

    Kein Freiberufler, wozu auch selbständige Künstler und Publizisten zählen, muss ein Gewerbe anmelden. Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit sind steuerrechtlich nämlich zwei Paar Schuh`.


    Tipp: Es sei an dieser Stelle allen, die`s betrifft, der jährlich aktualisierte „Ratgeber Freie Kunst und Medien“ von Goetz Buchholz, ISBN 3-932349-06-7, wärmstens empfohlen. Hier kann man dezidiert und leicht verständlich nachlesen zu allen Steuer-, Sozialversicherungs-, Rechts-, Vertrags- und sonstigen Fragen. (Für ver.di-Mitglieder gibt`s Ermäßigung, wenn man dort direkt bestellt.)
     
  3. much75

    much75 New Member

    vielen dank fuer kompetente auskunft.

    zu den einzelnen postings:
    kein gewerbe anmelden, sonst gewerbesteuer(-vorauszahlung), als grafiker verjaufe ich keine produkte (buecher) sondern ne dienstleistung.

    bei mir war es als student so, dass ich als Kleinstverdiener (unter ?6000euronen) verdienst keine einkommenssteuerseklaerung machen muss, und daher mich bis jetzt weder um eine steuererklaerung/steuernummer gekuemmert habe

    dass ein grafiker auch ein kuenstler ist, wird auch schon im antrag fuer die kuenstlersozialkasse anerkannt (es gibt einen punkt: sind sie grafiker), nachweis kuenstlerische taetigkeit, ksk uebernimmt den arbeitgeberanteil (50%) der sozialversicherung. (ich darf dann sogar einen angestellten haben), ahh in den genuss der ksk kommt auch nur jemand, der grafik/kunst macht, um seinen lebensunterhalt damit zu verdienen, ansonsten ->hobby->kein ksk

    kann man grafiksachen auch als freiberufler (künstlerische tätigkeit) und ohne meerschweinchensteuer machen? ich habe als student keine mwst auf meinen rechnungen ausgewiesen, man darf aber in einem jahr nicht mischen, mwst ausweisen und bei der naechsten rechnung nicht.

    km-und kopiepreise kann man doch sicher irgendwo in seinen agb unterbringen?

    "Und hernach wird man niedergestochen wie der Andy. Silver screen." oder wie der von hustler ;)


    danke allen
    werde „Ratgeber Freie Kunst und Medien“ kaufen

    grazie
    andreas

    ps. schoenen sonntag allen, stgt, sonne lacht
     
  4. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Genau, "MwSt. mischen" im Steuerjahr ist nicht. Sofern deine Umsätze im jeweiligen Vorjahr jedoch unter 16.620 Euro lagen, bist du für das aktuelle Jahr automatisch von der Verpflichtung zur Erhebung von MwSt. befreit (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Gegenzug darfs du aber auch nicht die MwSt. absetzen, die du im Rahmen deiner Betriebsausgaben an andere Unternehmer gezahlt hast.

    Wenn du jedoch MwSt. erheben und MwSt. absetzen möchtest, was besonders in den investitionsstarken Anfangsjahren einer Betriebsgründung sinnvoll ist, kann du auf diese Umsatzsteuerbefreiung verzichten (§ 19 Abs. 2 UStG). Den Verzicht erklärt man in der Umsatzsteuererklärung.
     
  5. much75

    much75 New Member

    danke.

    ich denke das war sinnvoll als student, jetzt als "arbeitsloser" selbststaendiger muss man sowie so den harten weg gehen, da ich seit mitte juli mit dem studium fertig bin, dachte ich mir fuer den rest des jahres noch "student" bzgl. steuern , dann "richtiger" arbeiter.

    gruss
    a
     
  6. @macmacfriend

    Ja, da könntest du recht haben. Da ich hauptsächlich Herausgeber bin, habe ich mein Gewerbe als Verlag angemeldet. Desweiteren habe ich natürlich noch Autor, Künstler etc. hinzugefügt. Bei den journalistischen Abrechnungen ist mir also ein Fehler unterlaufen (7% statt 16%). Gut zu wissen.
    Gab es da nicht den Unterschied zwischen Selbstständigen und Freiberuflern. Freiberufler sind oft in Abhängigkeit zu einem oder zwei Auftraggeber, während das Selbstständige nicht sind? Haben da Freiberufler nicht einen ähnlichen Status wie Subunternehmer? Ich weiß es nicht. Daher die Frage.
     
  7. much75

    much75 New Member

    wenn du als selbststaendiger nur auftraege von 1-2 firmen hast, bist du ja schon ein scheinselbststaendiger (da gibts ne quote bzgl. einkommen). das war zumindest so vor ein-zwei jahren, hat sich aber etwas geaendert.
    macht fuer dich nichts, aber du koenntest den arbeitgeberanteil zur sozialversicherung einklagen. (is aber nur gefaehrliches halbwissen)

    gruss
    andreas
     
  8. much75

    much75 New Member

    gibts ne moeglichkeit auf deiner seite die buecher etwas genauer anzusehen?

    a
     
  9. much75

    much75 New Member

    ganz schoen anstrengend sich da rechtzufinden. ;)

    aber interessante sachen, und alles-bonanza find ick super, lese ich manchmal stundenlang papparazzi-artikel und hab ein schlechtes gewissen wegen online-time.

    gruss aus
    stuttgart
    a

    ps: falls du und der hybrid verlag reich seid, ich suche gerade jobs :rolleyes:
     
  10. Alles Bonanza war vor 2 Jahren toll, als die "höflichen Paparazzi" anfingen. Ich bin da ja noch immer Moderator im Strang "Nichts wie weg von hier", habe aber seit einem halben Jahr dort nichts mehr geschrieben. Ist sehr langweilig geworden. Macwelt-Forum ist da im Moment besser.

    Reich ist der Hybriden-Verlag nicht; es reicht nur für mich. Für künstlerische Beiträge mir unbekannter Künstler bin ich immer offen oder bemühe mich zumindest.
     
  11. Macmacfriend

    Macmacfriend Active Member

    Korrekt, deine verlegerische Tätigkeit als Herausgeber ist ein Gewerbe. Wenn du zudem für Dritte nebenbei eigene geistige Werke schaffst und deinen Abnehmern das urheberrechtliche Nutzungsrecht zur Verwertung deiner Arbeiten einräumst, ist dies dann eine freiberufliche Tätigkeit im steuerrechtlichen Sinne. Ein Nebeneinander beider Tätigkeiten ist grundsätzlich kein Problem.

    In diesem Falle solltest du allerdings zwei getrennte Gewinnermittlungen durchführen und dir für beide Bereiche auch zwei getrennte Steuernummern geben lassen. Frag` da aber sicherheitshalber noch einmal einen Steuerberater. Für die freiberufliche Tätigkeit als Künstler/Publizist besteht zudem keine Bilanzierungspflicht u. ä. Eine einfache Einnahmen/Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG genügt. Bis dato genügte dafür ein Blatt Papier, ab 2003/2004 wirds dafür wohl einen amtlichen Vordruck geben.

    Freiberufler als auch Gewerbetreibende gelten steuerrechtlich beide als Selbständige. Dem Finanzamt ist es gleich, ob du nun Gewerbetreibender, Freiberufler, Scheinselbständiger, arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter eines Verlages o. ä. bist. Für den Fiskus zählst du, sofern kein Arbeitnehmer für dich Lohnsteuer abführt, in diesen Fällen immer als Selbständiger. Aber die MwSt.-Sätze sollten halt stimmen.

    Den feinen Unterschied zwischen Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit macht lediglich das Sozialversicherungsrecht. Am besten legst du dir mal das von mir oben empfohlene Buch zu. Darin wird alles gut und leicht verständlich erklärt. Dessen Anschaffung ist immer noch hundertmal günstiger als steuer- oder sozialrechtliche Fehler, die einen (manchmal erst Jahre später) jede Menge kosten können.

    Ist schon ein ziemlicher Dschungel, in dem wir uns da bewegen. :rolleyes:
     
  12. much75

    much75 New Member

    es duerfte so ziemlich genau 2 jahre her sein, als ich das erste mal auf bonanza war, fands sehr lustig und interessant zu lesen.
    es stimmt, dass es ein bisschen langweiliger geworden ist, liegt gllaub ich daran, dass am anfang ein sehr interessanter schreibstil standfand, der dann leider im laufe der zeit immer wieder selbst kopiert wurde, trotzalledem gibt es super geschichten , nicht mehr so haeufig, aber gerade fuer jemanden, der selten vorbeischaut, kann dort fuer stunden bestens unterhalten werden.

    andreas
     
  13. @macmacfriend - schönen Dank für die ausführliche Beschreibung

    @much75 - Am Anfang war das wirklich toll da: Tex Rubinowitz, Hermes Phettberg, Max Goldt (manchmal), Wolfgang Müller u.a. Es gab auch amüsante Forumstreffen. Irgendwann hörte das auf. Es kamen immer mehr Leute dazu und das Niveau der Postings sank deutlich. Mich hat das irgendwann aufgehört zu interessieren. Es war dann zuviel Blabla.
     
  14. much75

    much75 New Member

    zuerst dachte ich ich nehm ein "sexy"-thema als titel, damit auch jemand was schreibt, aber was solls.
    unspektakulaer, wie unser leben ;)

    auf zu meiner frage
    grafiker muss rechnung schreiben, kann aber nur gestalten, deshalb frage nach rechnungsvorlagen ("wie schreibe ich eine rechnung, was muss drin sein, wie schreibt man am besten rechnungen, vorlagen praktisch, schoene formulierungen, nix gelogenes nur schoen formuliertes) im netz, ich find nur sch***, deshalb frage an das liebe forum.

    ich erwarte mindestens 5 antworten – und los:
    1.
    2.
    3.
    4.
    5.
    .
    .
    .

    ;)
    danke
    andreas
     
  15. lieberhase

    lieberhase New Member

    UmsatzsteuerID-Nummer ? ;(
     
  16. neumi

    neumi New Member

    und für die mahnung gleich danach:
    :wink:

    1. Mahnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    leider sind auf unserem Konto noch keine Zahlungen zu den folgenden Projekten eigegangen:
    xxx
    xxx
    xxx

    Nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum entsteht Zahlungsverzug nach § 286 BGS.
    Wir bitten Sie dringend, die offenen Beträge so schnell wie möglich, am besten noch heute, jedoch bis spätestens xx xx xx zu überweisen, da ansonsten Mahngebühren fällig werden.

    Falls die offenen Beträge bereits von Ihnen beglichen wurden, ist dieses Schreiben selbstverständlich gegenstandslos.
    Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
     
  17. lieberhase

    lieberhase New Member

    mein Profil stimmt nicht . . .;(
     
  18. much75

    much75 New Member

    nummer1 und nummer 2

    ich suche das ganze etwas detaillierter, so zb wann gibt man 7% und wann 16& mwst. an, also einfach etwas detaillierter, ich kaempfe und ihr meine treuen recken kaempft mit, saenk you

    ;)
    a
     
  19. lieberhase

    lieberhase New Member

    7% bei verschiedenen Sachen, die man essen kann, 16% immer:D
     

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