1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

@PatrickPeters -Gravis-Frage-

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von spock, 6. Februar 2002.

  1. Patrick Peters

    Patrick Peters New Member

    @spock

    Was du da ansprichst ist ne bekannte Sache, wenn es um die Vorbehaltsklauseln geht. So heißen so Texte ala "solange Vorrat reicht...."

    Das neue Gewährleistungsrecht hat hier, soweit ich weiß, nichts geändert.

    Also geh ich einfach mal vom alten Recht aus. Wenn ein Händler von einer Ware ein bestimmtes Kontingent zurücklegt, für eine Sonderaktion und das Kontingent verbraten ist, kann er sich auf obige Klausel berufen, auch wenn der Artikel anderweitig noch vorrätig ist.

    Es muß allerdings wirklich ein entsprechendes Kontingent vorhanden gewesen sein (auch wieder nen Knackpunkt, was ist "entsprechend").

    Letzters war bei Gravis der Fall, somit dürften da rechtliche Bemühungen nicht fruchten...

    Gruß Patrick
     
  2. spock

    spock Active Member

    na gut.....
     

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