1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

guten tag, die fahrausweise bitte...

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von druckpilz, 22. November 2004.

  1. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    ... ;( maiden ;( die karte ist ÜBERTRAGBAR.
     
  2. suj

    suj sammelt pixel.

  3. RaMa

    RaMa New Member

    ah iwo.

    vielleicht kann man in N 48 39 09, E 9 11 55
    auch als schwarzfahrer noch ne gutschrift rausholen...
    ...wenn man die beförderungsbedingungen vor dem schalter fehlerfrei aufsagen kann.
    wer weiß?
     
  4. maiden

    maiden Lever duat us slav

    ihr seid echt ein paar ganz Schlaue, besonders das Bübchen kurz vor Pisa, das ja keine Gelegenheit verstreichen läßt, dumm in eine Kerbe zu hauen.

    Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, daß man beim Kauf einer Monatskarte einen Beleg bekommt anhand dessen sich mittels aufgedruckter Nummer der Kauf nachweisen ließe? Ich weiß, daß es so etwas andernorts gibt, da ich selbst ja auch schon Monatskarten gekauft habe. Man staune! Und auch da gab es die Möglichkeit der Übertragung, nur halt, daß mein Name als Monatskartenkäufer bei den Verkehrsbetrieben registriert war und man somit als Kartenkäufer eine Rückerstattung bekam, wenn man mal vergessen hatte.
    Also liegt die Möglichkeit, daß es so etwas auch im beschriebenen Falle gibt, ja wohl immerhin im Bereich des Möglichen. (Natürlich nicht für Bübchen, ist schon klar.)

    Vielleicht gibts auch ein paar andere Nachweismöglichkeiten, daß man die Karte rechtzeitig und ehrlich erworben hat? Selbst wenn die Karte übertragbar ist, besteht ja immerhin die Möglichkeit, nicht war? Also macht man in Unkenntnis der Sachlage vor Ort ein paar Vorschläge.
    ENTSCHULDIGUNG!
     
  5. suj

    suj sammelt pixel.

    Maiden, Du hasts ja gut gemeint :)

    Ich werde jetzt extra mal auf der RMV Website nachsehen

    :)
     
  6. RaMa

    RaMa New Member



    mann tut was er kann.

    ich kauf auch immer für ein paar leute die monatskarte.
    das geht so. ich kauf mir eine, die geb ich dann dem nächsten, und lauf mit dem zahlbeleg zum schalter und melde den verlust, krieg ne neue und das spiel fängt von vorne an.
    die sind ja sowas von doof, sag ich dir.

    jaja.
     
  7. suj

    suj sammelt pixel.

    _

    § 8 Erhöhtes Beförderungsentgelt

    _

    (1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet, wenn er
    sich keine gültige Fahrkarte beschafft hat,
    sich eine gültige Fahrkarte beschafft hat, diese jedoch bei einer Überprüfung nicht vorzeigen kann,
    die Fahrkarte auf Verlangen nicht zur Prüfung vorzeigt und aushändigt,
    innerhalb eines besonders kenntlich gemachten Haltestellenbereiches ohne gültige Fahrkarte oder Berechtigungsschein gem. § 6 (3) angetroffen wird,
    einen tariflich vorgesehenen Zuschlag nicht vorzeigen kann.

    _

    Eine Verfolgung im Straf- oder Bußgeldverfahren bleibt unberührt. Die Vorschriften unter Nummer 1. und 5. werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen der Fahrkarte aus Gründen unterblieben ist, die der Fahrgast nicht zu vertreten hat.

    _

    (2) Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt Euro 40,-.

    _

    (3) Über den gezahlten Betrag stellt das Prüfpersonal eine Quittung aus, die bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte gilt. Wird das erhöhte Beförderungsentgelt nicht sofort entrichtet, ist eine Zahlungsaufforderung auszuhändigen, sobald die Personalien festgestellt worden sind. Diese gilt bis zur Beendigung der Fahrt als Fahrkarte.

    _

    (4) Das erhöhte Beförderungsentgelt ist binnen einer Woche nach Feststellung an das Verkehrsunternehmen zu zahlen. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von Euro 5,00 erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus.

    _

    (5) Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf Euro 7,00 im Falle von Absatz (1) 2., wenn der Fahrgast Inhaber/Inhaberin einer persönlichen, nicht übertragbaren Zeitkarte ist und innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei dem Verkehrsunternehmen, an das er/sie das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt hat oder gegenüber dem er/sie zur Zahlung verpflichtet ist, durch Vorlage der gültigen persönlichen Zeitkarte nachweist, dass er/sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber/in einer gültigen Zeitkarte war. Das Gleiche gilt, wenn der Fahrgast eine nach Geltungsbereich und Kartennummer zu seinem Berechtigungsnachweis passende und für den Zeitraum gültige Fahrkarte für Auszubildende zum ermäßigten Preis benutzt, die Berechtigung zur Benutzung jedoch nicht auf dem Berechtigungsnachweis vermerkt ist. Dies gilt analog für andere Fahrkarten gem. Teil II B. (Tarifbestimmungen B. Sonderregelungen). Die Ermäßigung erfolgt jedoch nur, wenn die Voraussetzung zur Benutzung von persönlichen Zeitkarten zum ermäßigten Preis zum Zeitpunkt der Feststellung vorgelegen hat und innerhalb einer Woche bei dem Verkehrsunternehmen darüber der Nachweis erbracht wird. Der Nachweis hat in der für den RMV festgelegten Form zu erfolgen.

    Das erhöhte Beförderungsentgelt wird nicht ermäßigt, wenn eine übertragbare Zeitkarte des Erwachsenentarifs bei einer Fahrkartenprüfung nicht vorgezeigt werden konnte. Gleiches gilt bei nachträglicher Vorlage einer Tageskarte, einer Gruppentageskarte bzw. Gruppenkarte.

    _
     
  8. TOCAMAC

    TOCAMAC Alles wird gut.

    Frankfurt eben.

    :ring:
     
  9. maiden

    maiden Lever duat us slav

    Menschenskind. Du bist ja noch schlauer als manche Verkehrsberiebe. Alle Achtung! Glückwunsch.

    Und da du oberschlaue Knallcharche noch nicht mal zwischen Verlust und Vergessen unterscheiden kannst, kleines Beispiel aus der Praxis und nur für dich.
    Erstes Mal ohne Fahrschein in Stuttgart erwischt kostet nicht 40 Euro sondern reduziert 5 Euro. (Zumindest waren das die Preise nach meinem letzten Kenntnisstand.)

    Aber wie ist das nur möglich, wo die doch so dumm sind und du so oberschlau?

    Ganz einfach. Die halten die Personalien fest und können auf diese Weise feststellen ob jemand immer wieder schwarz fahrend erwischt wird oder es ein mal versehentlich passiert ist. Nach zwei Jahren werden die Daten gelöscht.
    Einmal Vergessen in zwei Jahren wird also zugestanden.
    Da staunt das Bübchen, was?
     
  10. druckpilz

    druckpilz New Member

    abend ihr leut,

    bin schon wieder fast versöhnt mit der bahn.
    durfte immerhin heute 30min an der konsti
    stehen und mir diese unglaublich attraktiven
    frankfurter würstchen anschauen...
    :crazy: :crazy: :crazy:
     
  11. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    ... reg dich doch über den össi nicht so auf. der kanns nicht besser. und erklärungen egal welcher art versteht der sowieso nicht. ;)
     
  12. RaMa

    RaMa New Member

    eben, du flüchtling.
     
  13. aoxomoxoa

    aoxomoxoa New Member

    moin rama. auch schon wach.
     
  14. RaMa

    RaMa New Member

    ja, frühstückszeit ist.
     
  15. Macci

    Macci ausgewandert.

    Da bin ich heute schwarz U-Bahn gefahren...:D
    2 Stationen!
    Ihr dürft mich Held nennen!
    :cool:
     
  16. druckpilz

    druckpilz New Member

  17. RaMa

    RaMa New Member

    ich verpfeif dich.
     
  18. mikrokokkus

    mikrokokkus New Member

    Schau, maiden, das ist eigentlich ganz einfach: Bei uns gibts auch übertragbare Monatskarten. Ich teil mir eine solchige mit meiner LAP, dergestalt, dass einer von beiden den PKW nimmt, der andere den ÖPNV mit Monatskarte.

    Würde ich nun dem Personal im Zug erklären, dass ich meine Karte vergessen habe und die täten akzeptieren tun, dass ich die am nächsten Tag vorweise, dann könnten wir (meine LAP und ich) zukünftig beide mit EINER Karte ÖPNV fahren.

    Wir müssten halt losen, wer im Zweifelsfall die Karte vorzeigen darf und wer zum Nachliefern am nächsten Tag nochmal hin muss ;-)

    Was ich damit sagen will: Bei übertragbaren Monatskarten KANN es gar keine Gnade geben, wenn der Betreiber Missbrauch verhindern will!
     
  19. maiden

    maiden Lever duat us slav

    wenn der Betreiber Mißbrauch verhindern will, darf er auch nicht anerkennen, daß man seinen Fahrschein mal vergißt, bzw, mal vergißt einen zu lösen. Aber genau das tun manche Betreiber.
     

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