1. Liebe Forumsgemeinde,

    aufgrund der Bestimmungen, die sich aus der DSGVO ergeben, müssten umfangreiche Anpassungen am Forum vorgenommen werden, die sich für uns nicht wirtschaftlich abbilden lassen. Daher haben wir uns entschlossen, das Forum in seiner aktuellen Form zu archivieren und online bereit zu stellen, jedoch keine Neuanmeldungen oder neuen Kommentare mehr zuzulassen. So ist sichergestellt, dass das gesammelte Wissen nicht verloren geht, und wir die Seite dennoch DSGVO-konform zur Verfügung stellen können.
    Dies wird in den nächsten Tagen umgesetzt.

    Wir danken allen, die sich in den letzten Jahren für Hilfesuchende und auch für das Forum selbst engagiert haben.

Aufklärung bitte wg. Raubkopien usw. !

Dieses Thema im Forum "Software" wurde erstellt von Macmix, 31. Dezember 2004.

  1. gratefulmac

    gratefulmac New Member

  2. sandretto

    sandretto Gast

  3. gratefulmac

    gratefulmac New Member

    Na Bitte

    jetzt kommt Stimmung auf.

    *Baßaufdreh*
     
  4. abc

    abc New Member

    Noch eine Anmerkung zum Thema: Auf Grund einer Lücke im Urheberrecht ist der Download von Musik, Filmen, Software usw. aus Tauschbörsen in der Schweiz nicht verboten. Das betrifft hier zwar nur einige wenige User, sollte aber trotzdem mal gesagt sein.

    gruss, abc
     
  5. Microsoft:
    eine zusätzliche Kopie der Software auf einem zweiten, tragbaren Gerät zur ausschließlichen Verwendung durch die Hauptbenutzerin oder den Hauptbenutzer der ersten Kopie der Software zu installieren.




    :cool:
     
  6. da_basti

    da_basti New Member

    um den Thread noch einmal nach oben zu bringen, habe ich folgende Frage,

    würde mir gerne via bittorrent einige TV Serien aus den USA ziehen, die dort schon im TV gelaufen sind,hier aber noch nicht erschienen sind, mit dem Vorsatz nichts illegals auf meinen Mac kommen zu lassen, habe ich dies noch nicht getan. Gibt es dafür irgendeine Art von Bestimmungen?

    MfG

    Plautze
     
  7. Jana_aus_Berlin

    Jana_aus_Berlin New Member

    Berliner Zeitung vom 12. 2. 05

    Kann ich eine Kopie von meiner Musik-CD brennen?

    Prinzipiell ja. In Deutschland ist es erlaubt, bis zu sieben Kopien von urheberrechtlich-geschützten Musikstücken zu ziehen. Die vervielfältigten Stücke dürfen auch verschenkt werden. Nur ein Verkauf der Kopien ist nicht erlaubt. Voraussetzung für dieses so genannte "Recht auf Privatkopie" ist allerdings der rechtmäßige Besitz einer Original-CD.

    Gilt das auch für kopiergeschützte CDs?

    Nein. Seit 2003 macht sich in Deutschland jeder strafbar und schadenersatzpflichtig, der mittels spezieller Software den Kopierschutz einer CD knackt - ganz egal, ob es sich bei dem Werk um Musik, einen Film oder Software handelt. Allerdings ist es juristisch umstritten, ob dieses Verbot auch für kopiergeschützte CDs gilt, die beispielsweise mit legaler Kopiersoftware vervielfältigt werden können.

    Wie ist das bei Filmen auf DVD?

    Anders als bei Musik-CDs ist das Kopieren von DVD-Inhalten nur selten erlaubt. Grund: Die meisten Filme auf DVD sind kopiergeschützt durch das so genannte Content Scrambling System (CSS). CSS ist sogar Bestandteil der DVD-Technologie - der Standard für Musik-CDs enthält hingegen keine eigene Kopierschutz-Technik. CSS ist zwar durch Einsatz spezieller Software zu knacken. Da die Umgehung von Kopierschutzmechanismen verboten ist (siehe oben), würde man sich damit aber strafbar machen.

    Darf ich legal erworbene Inhalte im Internet zum Tausch anbieten?

    Nein. Durch die Urheberrechtsreform vom September 2003 wurde das endgültig ausgeschlossen. Niemand darf seither mehr das geistige Eigentum anderer ohne Erlaubnis des Urhebers zur Nutzung durch Dritte ins Netz stellen.

    Ist die Nutzung von Musiktauschbörsen oder entsprechender Programme also generell illegal?

    Nein. Und das liegt in vielen Fällen vor allem an einer Rechtslücke. Mit der ersten Novelle des Urheberrechtsgesetzes (sogenannter Erster Korb) wurde zwar das Erstellen einer Kopie verboten, wenn deren Vorlage "offensichtlich rechtswidrig hergestellt" worden ist. "Rechtswidrig hergestellt" sind aber weder Original-CDs noch Privatkopien. Streng genommen dürfen Tauschbörsen-Teilnehmer aus dem Internet somit alle Musikstücke herunterladen, bei denen sie den Eindruck haben, dass ihr Anbieter eine legale Quelle benutzt. Damit ist zwar kurioserweise das Angebot urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschnetzwerken verboten, ihr Abruf aber nicht unbedingt. Die Gesetzeslücke soll nun bald durch den "Zweiten Korb" der Urheberrechts-Novellierung geschlossen werden.

    Wie lassen sich illegale Download-Angebote von legalen unterscheiden?

    Das ist derzeit (siehe oben) noch schwierig. Künftig aber soll gelten: Das Abrufen von urheberrechtlich-geschützten Werken von Privat-Computern ist generell verboten. Rechtlich einwandfrei sind solche Downloads nur von Software, Musik und Filmen, deren Urheber dies erlaubt haben. Ähnlich wie bei Open-Source- ("Offene Quelle"-) Software können Urheber auch bei Texten, Bildern, Musik und Filmen auf ihre Rechte ganz oder teilweise verzichten. Diese Werke können zum Beispiel unter die so genannte Creative-Commons- ("Kreative Gemeineigentums-") Lizenz gestellt werden, die der US-Urheberrechts-Experte Lawrence Lessig federführend entwickelt hat. Wer eigene Rechte einschränken will, kann über eine Webseite eine entsprechende Lizenz erzeugen. Die Adresse lautet: http://creativecommons.org/ license/

    Gelten diese Regelungen auch für Musik von analogen Quellen wie Schallplatten?

    Nur bedingt. Musik von Vinylscheiben oder Musikkassetten darf jederzeit kopiert werden - und das gilt selbst dann, wenn sie in ein digitales Format wie zum Beispiel MP3 umgewandelt ist. Findige Unternehmen bieten deshalb schon spezielle Umwandler an, die zwischen einen Plattenspieler und den Computer geschaltet werden können. Eines dieser Geräte ist der Phono Preamp Studio USB der Firma Terratec (www.terratec.de).

    Ist das Mitschneiden von Radioprogrammen erlaubt?

    Ja. Und das selbst, wenn es sich um digitale Aufnahmen handelt. Software-Anbieter wie air2mp3 bieten überdies einen besonderen Service an: Im Internet sind die Abspiellisten vieler Radiostationen abgelegt. Das abopflichtige Programm baut eine Verbindung zu dieser Datenbank auf und beschriftet die digitale Kopie auf dem PC mit den jeweiligen Interpreten-Informationen und Musiktiteln. Im Netz: www.air2mp3.net.

    Wo gibt es im Web Hintergrundinformationen?

    Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens für den "Zweiten Korb" sowie die derzeitige Rechtslage erläutert das Bundesjustizministerium. Adresse: www.kopien-brauchen-originale.de.
     

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