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arbeitslos

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Gecko, 11. Juni 2011.

  1. Gecko

    Gecko schnelle Zunge

    weis ein bisschen wie steuerprüfer arbeiten. http://www.spormann.de/witze.htm

    wenn einnahmen oder erbschaften also nicht reichen um villa in italien zu kaufen dann muss es mit schwarzgeld gekauft sein

    die kriegen ihn :teufel:

    du meinst also jeder handwerker bescheisst bei der steuer und nimmt mir meine anzeige übel ? du hast vielleicht vorteile :meckert:

    es gibt auch erliche handwerker und die ärgern sich über bescheissser weil die preise kaputt machen

    ich tu jetzt erstmal nix. habe ewig eingezahlt in die soziale kasse. jetzt will ich auch mal geld kriegen :cool: :biggrin: :p
     
  2. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Ich kann gecko ein wenig verstehen. Möchte mal sehen, wenn Ihr in eine vergleichbare Situation kommen würdet, ob dann nicht doch der Rachegedanke in Euch obsiegen würde.

    Zu meiner Anmerkung, dass der Chef seine Werte mindestens 2 Jahre vorher hätte in Sicherheit bringen müssen, hat niemand etwas geschrieben. Ich bin weiterhin der Meinung, dass es so ist.
     
  3. maximilian

    maximilian Active Member

    Nmoin!

    Ich kann Rachegelüste durchaus nachvollziehen. Vor allem dann, wenn man reingelegt worden ist. Ich habe selbst schon mitgeholfen, jemanden vor Gericht zu zerren (obwohl klar war, dass da nichts zu holen sein würde), einfach um zu zeigen, dass man nicht alles ungestraft mit sich machen lässt.
    Aber hier? In meinen 25 oder so Berufsjahren habe ich jetzt auch schon drei (oder 4?) Insolvenzen miterlebt, das gehört in der Luftfahrtbranche dazu. Das war nie freiwillig und für die Firmengründer-/Eigner immer eine persönliche Katastrophe. Ein geplatzter Lebenstraum. Diese Leute sind bestraft genug, ohne dass sich noch jemand bei ihnen rächt. Dazu kommt noch, dass niemand mehr überhaupt ein Unternehmen gründen wird, wenn er im Falle des Scheiterns neben der Firmeninsolvenz auch gleich noch eine Privatinsolvenz befürchten muß, weil sich die arbeitslosen Mitarbeiter an seinem privaten Besitz bedienen dürfen. Und wenn niemand mehr ein Unternehmen gründet, gibt es auch keine neuen Arbeitsplätze mehr.
    Natürlich würde ich es auch begrüssen, wenn Steuerhinterzieher und Schwarzarbeiter zur Rechenschaft gezogen werden. Aber nicht so, wie das hier laufen soll: Solange er seinen Job hatte, hat unser Gecko zugeschaut (und vielleicht sogar mitgemacht?) und jetzt auf einmal soll das alles ganz schrecklich gewesen sein und der gute Staatsbürger erwacht in ihm. Sowas geht gar nicht.

    Hab ich so noch nie gehört diese Sache mit den zwei Jahren. Was ich weiss (und mitansehen durfte) ist nur, dass der Status zu dem Zeitpunkt sozusagen eingefroren wird, zu dem die Insolvenz sich ankündigt (Mahnbescheide und dergleichen).
    Das hängt aber sehr von der Gesellschaftsform ab (GmbH, GBR, OHG, KG, ...). Bei einer GmbH ist das Privatvermögen sowieso weitgehend sicher, es sei denn, es könnte ein Insolvenzdelikt nachgewiesen werden (Betrügerischer Bankrott, Insolvenzverschleppung, ...).
     
  4. pewe2000

    pewe2000 New Member

    Wenn es eine GmbH ist, haften die Inhaber mit 25.000 €. Es sei denn, es ist eine betrügerische Insolvenz. Dann ist natürlich Vollhaftung angesagt, wie Du schreibst. Wenn es sich um einen Kleinbetrieb, vielleicht eine GbR wäre, ist meiner Meinung nach der Inhaber voll in Haftung. Hätte er sein Vermögen 2 Jahre vor dem Eintritt der Insolvenz seiner Ehefrau überschreiben, wären die Gläubiger Nese. Würde die Frist nach der Überschreibung bis zur Insolvenz nur ein halbes Jahr betragen, wäre dieser Zeitraum zu kurz. Ein Inhaber der merkt, dass der Laden über kurz oder lang insolvent ist, könnte dann schnell noch seiner Frau alles an Werten überschreiben, was bei einer 2-Jahres-Frist nicht geht. So lange vorher weiß keiner, dass er in 2 Jahren insolvent sein wird.
     
  5. maximilian

    maximilian Active Member

    Hallo!

    Wobei diese 25.000 Euro normalerweise von Anfang an Teil des Firmenvermögens sind, die der Gründer dort eingebracht hat. Also Fahrzeuge, Werkeuge, Computer und ähnliches. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass der Inhaber einer GmbH darüberhinaus noch mit 25.000 Euro aus seinem sonstigen Vermögen haftet.

    Ich habe mal gegoogelt und das unten stehende gefunden (bezieht sich jeweils auf Paragraphen der Insolvenzordnung). Das enthält sowohl eine Dreimonatsklausel, als auch eine Zehn- und eine Zwei-Jahres-Frist. Immer steht dabei aber im Nebensatz, wie ich anderswo schon schrieb, sinngemäß „wenn zum Zeitpunkt der Veräusserung/der Übertragung/des Geschäftes der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit kannte“. Wir kennen jetzt hier keine Hintergründe (und wenn, wären sie so einseitig beschrieben, dass ich sehr skeptisch wäre), aber oft kommen Insolvenzen in der Baubranche plötzlich und unerwartet. Ein großer Bauherr oder Bauträger, der sich übernommen hat, reisst einen ganzen Rattenschwanz von kleinen Zulieferern und Handwerksbetrieben mit in den Abgrund (habe ich selbst bei einem Bauunternehmer aus dem Bekanntenkreis miterlebt). Da wäre es mehr als ungerecht, wenn man so jemandem sein sicherheitshalber der Frau überschriebens Eigentum wegnehmen könnte.

    Und hier das Zitat:

    Grüße,
    Maximilian
     
  6. Gecko

    Gecko schnelle Zunge

    so die anzeige is in der post :pirat:


    fühl mich gut

    sollten mehr leute machen wenn sie leute kennen die bescheissen :nicken:
     
  7. Gecko

    Gecko schnelle Zunge

    so, habe gestern erfahren dass mein exchef steuerprüfung hat :biggrin:


    ich arbeite jetzt in einer kneipe hinter der theke :pirat::pirat:
     
  8. mymacs

    mymacs New Member

    Dann bist du jetzt ja sogar ein Emporkömmling - welch ein Aufstieg!
     
  9. nanoloop

    nanoloop Active Member

    +


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  10. batrat

    batrat Wolpertinger

    Dann scheint ja alles gut zu werden :augenring
     

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